Vor allem noch während eines Krankenhausaufenthalts gibt es Momente im Leben, da fragt man sich: Wie soll ich das alles nur alleine schaffen? Die Kinder,- die Wohnung,- einkaufen,- zu den Ärzten fahren usw. .
Es kommen Gedanken wie z.B. „Dieses Mal wird es eng – oder man sagt sich: Warum passiert mir das alles? In solchen Momenten ist die Last enorm hoch. Körperlich sowie seelisch.
Ihre körperlichen Leiden können wir Ihnen selbstverständlich nicht nehmen. Aber alle anderen organisatorischen Angelegenheiten wie z.B. kochen, aufräumen, wischen, einkaufen, Fenster putzen, Kinder von der Schule holen ………………. und noch vieles mehr, können wir ihnen abnehmen.
All diese Aufgaben dürfen wir für Sie im Rahmen der von der Krankenkasse genehmigten Haushaltshilfe nach SGB V übernehmen und direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen!
Wichtig ist jedoch, dass Sie noch während Ihres Krankenhausaufenthalts, oder besser noch vorher, einen Antrag mit Unterstützung ihres Hausarzt´ oder der Sozialstation des Krankenhauses bei der Krankenkasse stellen. Dann geht Ihnen keine Zeit verloren. ACHTUNG!! Die Genehmigung beginnt immer mit dem Entlassungstag und nicht mit der Antragstellung. (Die Bearbeitungszeit der Krankenkasse kann einige Tage in Anspruch nehmen!) Da wir bei den Krankenkassen gelistet sind, dürfen wir Ihnen als Haushaltshilfe behilflich sein und freuen uns, wenn Sie sich für uns entscheiden würden. Gerne können Sie sich auch schon im Vorfeld an uns wenden. Wir sind ihnen dann bei der Antragstellung behilflich. Telefon: 0171-5875686
Ich wünsche Ihnen schon jetzt eine schnelle Genesung und hoffe, Ihnen eine Last von der „Schulter genommen zu haben“